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Das Open Data-Gesetz vom 4. Mai 2016 legt dar, dass die Standardlizenzen zur Weiterverwendung von Daten durch einen Königlichen Erlass definiert werden und „wenn aus rechtlichen, technischen oder weitere Gründen die Verwendung von Standardlizenzen nicht möglich ist, eigene Lizenzen eingesetzt werden können“.

Nach unserer Einschätzung muss die Weiterverwendung unserer Fahrplandaten an Gewährleistungen gebunden sein, die eine eigene Lizenz erfordern, die die Weitergabe der Rohdaten verbietet und Nutzungsvorschriften zur Weiterverwendung vorschreibt. Diese Lizenz ist gebührenfrei.

Folgende Begründungen rechtfertigen die Wahl dieser Art von Lizenz:

  • Qualität und Zuverlässigkeit:

Wir möchten ein Mindestmaß an Qualität der Daten sicherstellen, um Betrug und Missbrauch in den Abrechnungssystemen zu vermeiden, jedoch auch, da es uns aus Sicht der Öffentlichkeit obliegt, für jedes Problem in Verbindung mit den Fahrplandaten zu haften. Des Weiteren könnte die Verarbeitung der Rohdaten durch nicht in der Transportbranche geschulte Personen zu verschiedenen Interpretationen führen, die nicht unbedingt die tatsächlichen Gegebenheiten oder den Kontext der Daten widerspiegeln. Falsche Interpretationen von Fahrplandaten könnten zu einem Imageschaden für uns führen.

Durch ein Verbot der Weitergabe von Rohdaten stellen wir sicher, alle Quellen für strukturierte Daten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zu kennen, wirkungsvolle Kontrollen durchführen zu können und angemessene Antworten auf eventuelle Fragen geben zu können. Nur wenn wir alle Personen oder juristischen Personen kennen, die Zugriff auf die Rohdaten haben, können wir prüfen, ob die Weiterverwendung auf ehrliche und seriöse Weise erfolgt.

Wir sind jedoch gerne bereit, die Entwicklung der auf diesen Rohdaten basierenden API zu erlauben.

  • IT-Sicherheit:

Das Problem der IT-Sicherheit der Fahrplandaten misst sich an den besonders schwerwiegenden Folgen, die ein Ausfall des IT-Systems für alle Nutzer der Fahrplandaten über die Open Data-Server haben könnte. Ein solcher Ausfall könnte als Folge einer falschen (beabsichtigten oder unbeabsichtigten) Anwendung des Dienstes oder im Falle einer Störung des Schienenverkehrs durch Massenanfragen und eine erhöhte Auslastung der Server auftreten.

Durch das Vorschreiben von Nutzungsvorschriften zur Weiterverwendung (best practice in Verbindung mit dem GTFS-Format) und durch die Überwachung der Nutzung durch die Personen, die die Weiterverwendung beantragt haben, möchten wir die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit aller Fahrplandaten maximieren.

  • Instandhaltung des Dienstes:

Nur wenn wir die Personen kennen, die auf unsere Daten zugreifen, können wir ihnen geplante Instandhaltungsmaßnahmen oder Änderungen am Dienst mitteilen.

Der Kundenservice der SNCB hilft Ihnen gerne telefonisch weiter, täglich von 7:00 bis 21:30 Uhr unter 02 607 30 00.

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