Anwendungsbereich

Diese Vorschriften gelten für alle Bereiche des Bahnhofs und seine Anlagen (das Bahnhofsgebäude, die Bahnsteige, der Zugangsbereich zu den Bahnsteigen, die Tunnel und Wege unter den Bahnsteigen, die Wartesäle, die sanitären Einrichtungen, die Parkplätze für Autos und Zweiräder).

Allgemeine Verbote

Das Gesetz vom 27. April 2018 über die Eisenbahnpolizei umfasst eine Reihe von Pflichten und Verboten, die jede Person im Bahnhof einhalten sollte.

Jeder Verstoß gegen diese Pflichten und Verbote wird geahndet. Je nach Verstoß wird eine Geldbuße zwischen 50 und 300 Euro fällig oder es wird ein Strafverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine Geldbuße oder eine Gefängnisstrafe stehen können.

Sie finden das Gesetz auf der Website des Belgischen Staatsblatts.

Die Verwendung jeglicher Fortbewegungsmittel* in Bahnhöfen und Bahnsteigen ist verboten. Sie können Ihre Reise nur dann fortsetzen, wenn Sie neben Ihrem Fahrrad, Roller oder anderen Verkehrsmitteln* laufen. Ausnahme: Transportmittel oder Antriebsmittel (z. B. Rollstuhl), die für die Bewegung von Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt sind, sind zulässig. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu einer Ordnungsmaßnahme nach dem Eisenbahnpolizeigesetz vom 27. April 2018 (Artikel 9.5) führen.
*Nicht erschöpfende Liste der Fortbewegungsmittel: Fahrräder, Mopeds, Roller, Roller, Rollschuhe, Skateboards, Inline-Skates .....

Zugang zu den Bahnsteigen

Zusätzlich zu den Bedingungen in Artikel 14§2 des Gesetzes über die Eisenbahnpolizei vom 27. April 2018 dürfen die Bahnsteige der Bahnhöfe in Städten oder Vorstädten auch zu kulturellen Zwecken betreten werden (Besuch, Fotografie usw.). Der Zugang zu den Bahnsteigen kann aus Betriebs- oder Sicherheitsgründen eingeschränkt werden. In diesem Fall gelten nur die Bestimmungen des oben genannten Gesetzes.

Fundsachen

Informieren Sie die SNCB sobald wie möglich, wenn Sie etwas im Bahnhof verloren haben. Gehen Sie dazu zum Schalter oder verwenden Sie dieses Formular.

Die SNCB hat eine Übersicht der Fundsachen, die verloren, zurückgelassen oder nicht abgeholt wurden, die bei uns abgegeben wurden. Es werden auch die Suchanfragen erfasst. So können wir effizient helfen und Fundsachen ermitteln.

Wenn die SNCB eine Fundsache und ihren Besitzer ermitteln kann, wird Letzterer informiert. Er kann diese danach im Bahnhof, wo sie abgegeben wurde, abholen (es wird ein Pauschalbetrag erhoben) oder nach Hause liefern lassen. In diesem Fall nutzt die SNCB externe Kurierdienste. Die Kosten dafür gehen zulasten des Besitzers der Fundsache.

Wenn die Fundsache nicht abgeholt wird und ihr Besitzer nicht innerhalb von 50 Kalendertagen ermittelt werden kann, ist die SNCB berechtigt, die Fundsache einem Verwertungsunternehmen, mit dem sie einen Vertrag abgeschlossen hat, zu übergeben.

Spezielle Verbote im Bahnhof Brüssel-Central

Aus Sicherheitsgründen dürfen auf den Bahnsteigen dieses Bahnhofs keine Fahrräder verladen werden.

Vorfälle und Brände

Falls es zu einem Vorfall kommt, bei dem ein Eingreifen der Sicherheitskräfte oder des Rettungsdiensts erforderlich ist, rufen Sie bitte die Nummer 0800 30230 oder den Notruf unter 100 oder 112 an.

Den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der Mitarbeiter der Bahn müssen in jeden Fall immer Folge geleistet werden.

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