Ein Fehler beim Kauf onder eine Änderung Ihrer Pläne? In einigen Fällen können Sie Ihr Ticket möglicherweise ändern oder eine Rückerstattung erhalten.

Online oder über die SNCB-App gekaufteTickets

Tickets, die online oder über die SNCB-App gekauft wurden, können nicht umgetauscht oder erstattet werden.

Am Bahnhof gekaufte Tickets (am Schalter oder am Automaten)

Für die Erstattung vollständig unbenutzter Tickets (wie z.B. die 10er-Karte oder die Karte mit 10 Klassenubergänge) wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder, wenn möglich, an den Schalter. Eine Rückerstattung ist möglich:

  • bis zum Tag vor Beginn der Gültigkeitsdauer (bei im Voraus gekauften Tickets)
  • innerhalb von 30 Minuten nach dem Kauf (für Tickets, die am selben Tag gekauft wurden).

Auch beim Kauf am Bahnhof ist Ihr Ticket in den folgenden Fällen nicht erstattungsfähig:

  • wenn Sie sie es mit einem Entschädigungsgutschein, Umtauschgutschein oder Grünscheck erworben haben;
  • im Falle eines Diebstahls oder Verlusts;
  • wenn Sie sie vorübergehend verloren und während der Reise wiedergefunden haben.

Spezifische Gründe

Wenn besondere Gründe dennoch für die Rückerstattung Ihres Tickets vorliegen, stellen Sie Ihren Rückerstattungsantrag online.

Entschädigung bei Verspätung

Hatten Sie während Ihrer Reise eine Verspätung? Prüfen Sie hier, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

 

Die Bedingungen und Modalitäten für Umtausch und Erstattung können je nach Art und Gültigkeit Ihres Abonnements variieren. Sie finden diese in den Nutzungsbedingungen für Ihr Zugabonnement (Standard Abonnement, Halbzeitabonnement, Unlimited Abonnement, Student Abonnement, Flex AbonnementStudent Multi, Brupass (XL), City Pass).

Wenn Umtausch oder Erstattung für Ihr Abonnement zulässig ist, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen :

  • Am Schalter, wenn Sie Ihr Abonnement selbst bezahlt haben oder wenn Ihr Arbeitgeber nicht 100 % des Preises Ihres Abonnements übernommen hat.
  • Bei Ihrem Arbeitgeber, wenn dieser den vollen Preis Ihres Abonnements bezahlt hat.

Erstattung Ihres Zugabonnements

Vor dem Anfangsdatum der Gültigkeit

Bei Abonnements, deren Erstattung zulässig ist, wird das Abonnement bis zum Vortag des Gültigkeitsbeginns vollständig erstattet, wenn Sie es im Voraus erworben haben; oder am selben Tag innerhalb von 30 Minuten nach dem Kauf am Schalter oder Automaten.

Während der Gültigkeitsdauer

Wenn Sie die Erstattung Ihres Abonnements während seiner Gültigkeitsdauer beantragen, wird der von der SNCB einbehaltene Betrag aufgrund der Anzahl der genutzten Monate berechnet. Jeder angefangene Monat zählt als ein voller benutzter Monat. Von dem Betrag, der Ihnen erstattet wird, werden außerdem Verwaltungskosten abgezogen..

Für die Berechnung des einbehaltenen Betrags :

  • Abonnements mit einer Laufzeit von einem Monat oder weniger werden bei der Erstattung nicht berücksichtigt.
  • Abonnement mit einer Laufzeit von drei Monaten: 40% werden ab dem ersten genutzten Monat einbehalten. Dieser Prozentsatz erhöht sich dann für jeden angefangenen Monat um weitere 30%. Der Erstattungsbetrag wird auf die nächsten zehn Eurocent aufgerundet. Es wird auch eine Verwaltungsgebühr abgerechnet.
  • Abonnements mit einer Laufzeit von zwölf Monaten: 25% werden ab dem ersten genutzten Monat einbehalten. Dieser Prozentsatz erhöht sich dann um weitere 10% für jeden angefangenen Monat, bis zu einem Maximum von 100% ab 9 Monaten. Der Rückzahlungsbetrag wird auf die nächsten zehn Eurocent gerundet. Auch eine Verwaltungsgebühr wird abgerechnet.

Beispiel 1

Sie möchten Ihr Jahresabonnement für 1000 € nach 3 Monaten und 1 Woche zurückerstatten lassen. Da die ersten 4 Monate also angebrochen sind, wird der erstattete Betrag wie folgt aussehen:

  • Einbehaltener Betrag = 1000€ x 55% = 555€.
  • Verwaltungskosten = €10
  • Betrag zu Ihren Gunsten = 1000€ - 555€ - €10 = 435€.

Beispiel 2

Sie möchten nach zwei Wochen die Erstattung Ihres Dreimonatsabonnements für 800 € beantragen. Da der erste Monat somit angebrochen ist, wird der erstattete Betrag wie folgt aussehen:

  • Einbehaltener Betrag = 800€ x 40% = 320€.
  • Verwaltungsgebühr = 10€.
  • Betrag zu Ihren Gunsten = 800€ - 320€ - 10€ = 470€.

Rückwirkende Erstattung im Krankheitsfall

Einem Erstattungsantrag, der sich auf einen abgelaufenen Zeitraum bezieht, auch wenn die Gültigkeit des Validierungstickets noch nicht vollständig abgelaufen ist, müssen Belege (Original-Arztbescheinigung) beigefügt werden, aus denen hervorgeht, dass sich der Inhaber des Abonnements während des Zeitraums, für den die Erstattung beantragt wird, auf einem verbotenen Ausgang befand.

In diesem Fall bitten wir Sie, einen entsprechenden Antrag bei unserem Kundenservice zu stellen.

Umtausch Ihres Zugabonnements

Sie können die Strecke und/oder die Klasse Ihres Abonnements während seiner Gültigkeitsdauer umtauschen, sofern zwischen den Gültigkeitszeiträumen keine Unterbrechung vorliegt, und gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr.

Sie können Ihr Abonnement nur gegen ein Abonnement desselben Typs tauschen und sofern dessen Gültigkeitsdauer gleich oder länger ist als die ursprüngliche Gültigkeitsdauer des getauschten Abonnements.

Im Falle eines Umtauschs wird vom Preis Ihres neuen Abonnements ein bestimmter Betrag abgezogen.  Dieser Betrag wird anteilig für die Anzahl der Gültigkeitstage zwischen dem Datum des Umtauschs und dem Enddatum Ihres Abonnements berechnet. Sie zahlen also nur die Differenz zwischen dem Betrag Ihres neues Abonnements und dem Betrag, der Ihnen erstattet werden soll.

Beispiel

Ein Reisender möchte sein 12 Monate Standard abonnement für 730€ nach 182 Tagen Gültigkeitsdauer umtauschen. Da die Gültigkeitsdauer seines Abonnements vom 2. Februar 2022 bis zum 1. Februar 2023 reicht, ist der vom neuen Abonnement abzuziehende Betrag somit wie folgt:

  • 730€ – [730€ x (182/365)] = 366€
  • Verwaltungsgebühr = 10€.
  • Betrag, der vom neuen Abonnement abgezogen wird = 366€ - 10€ = 356€

Zuschläge für regionale Verkehrsunternehmen

Die gleichen Umtausch- und Erstattungsregeln gelten auch für die Zuschläge für STIB/MIVB, TEC und De Lijn, die in Ihrem Abonnement enthalten sind.

Umtausch und Erstattung für Ihr Parking-Abo

Für Ihr Parking-Abo gelten dieselben Umtausch- und Erstattungsregeln, mit Ausnahme des Prozentsatzes, der von Ihrem Abonnement einbehalten wird :

  • Abonnements mit einer Laufzeit von einem Monat werden bei der Erstattung nicht berücksichtigt.
  • Abonnement mit einer Laufzeit von drei Monaten: 40 % werden ab dem ersten genutzten Monat einbehalten. Dieser Prozentsatz erhöht sich dann für jeden angefangenen Monat um weitere 30%. Der Erstattungsbetrag wird auf die nächsten zehn Eurocent aufgerundet. Es wird auch eine Verwaltungsgebühr abgerechnet.
  • Abonnements mit einer Laufzeit von zwölf Monaten: 30% werden ab dem ersten genutzten Monat einbehalten. Dieser Prozentsatz erhöht sich dann um weitere 10% für jeden angefangenen Monat, bis zu einem Maximum von 100% ab 8 Monaten. Der Rückzahlungsbetrag wird auf die nächsten zehn Eurocent aufgerundet. Es werden auch Verwaltungsgebühren abgerechnet.

Beispiel 1

Sie möchten die Erstattung Ihres 12 Monate Parkabonnements für 200 € nach 2 Monaten und 1 Woche beantragen. Da die ersten 3 Monate also angebrochen sind, wird der erstattete Betrag wie folgt aussehen:

  • Einbehaltener Betrag = 200€ x 50% = 100€.
  • Verwaltungsgebühr = €10
  • Betrag zu Ihren Gunsten = 200€ - 100€ - 10€ = 90€.

Beispiel 2

Ein Reisender möchte sein 12 Monate Parkabonnement für 730€ nach 182 Tagen Gültigkeitsdauer umtauschen. Da die Gültigkeitsdauer seines Abonnements vom 15. Februar 2022 bis zum 14. Februar 2023 reicht, ist der vom neuen Abonnement abzuziehende Betrag somit wie folgt:

  • 365€ – [365€ x (182/365)] = 183€
  • Verwaltungsgebühr = 10€
  • Betrag, der vom neuen Parkabonnement abgezogen wird = 183 - 10 = 173€

 

Die Fahrkarten werden kostenlos und vollständig erstattet, wenn:

  • die Fahrstrecke und die Klasse der Fahrkarten identisch sind mit denen, die auf dem Antragsformular für Ihr Abonnement angegeben wurden
  • die Reisedaten innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Abonnements liegen:
    • ab dem 5. Tag des Antrags auf ein neues komplexes Abonnement (einschließlich des Tages des Antrags)
    • ab dem Tag des Antrags auf ein Duplikat eines komplexen Abonnements

An wen können Sie sich wenden?
An die Schaltermitarbeiter während der Öffnungszeiten in einem Bahnhof Ihrer Wahl.

Wann?
Diese Fahrkarten müssen innerhalb von 14 Kalendertagen, einschließlich des Reisetages (ggf. ab dem Reisedatum der zuletzt ausgestellten Fahrkarte), vorgelegt werden.

Unser Kundenservice setzt alles daran, Ihnen innerhalb von 20 Tagen zu antworten.
Der Kundenservice der SNCB hilft Ihnen gerne telefonisch weiter, täglich von 7:00 bis 21:30 Uhr unter 02 607 30 00.

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