Feststellungsbericht über einen Verstoß und Fahrkartenkauf im Zug
Sie sind ohne gültige Fahrkarte in den Zug eingestiegen und haben dort einen Fahrschein gekauft, dessen Kaufpreis über dem Bordtarif lag? Oder haben Sie vom Zugbegleiter eine Karte erhalten, in der Sie aufgefordert werden, Ihre Situation zu bereinigen? Warum? Wie lässt sich dies vermeiden? Hier sind die Antworten auf Ihre Fragen.
Im Februar 2015 trat der Bordpreis in Kraft. Er gilt für alle Reisenden – mit oder ohne Abonnement.
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Ticket vor dem Einsteigen zu kaufen, denn im Zug kostet Ihr Ticket 9 € mehr (nur elektronische kontaktlose Zahlung). Vermeiden Sie Geldstrafen und reisen Sie mit einem gültigen Fahrschein.Diesen Zuschlag kann der Zugbegleiter nicht aufheben.
Gelegentliche Reisende:
Sollten Sie – aus welchem Grund auch immer – kein Ticket zum Bordpreis (nur elektronische kontaktlose Zahlung) kaufen, wird der Zugbegleiter Ihnen eine Karte übergeben, mit der Sie aufgefordert werden, Ihren Fahrschein nach der Reise zum Pauschalbetrag von € 90 zu bezahlen. Danach können Sie Ihre Fahrt fortsetzen. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen online, am die Automaten oder am Schalter Ihrer Wahl zu begleichen (der Ausstellungstag gilt bereits als erster Tag). Mit einer fristgerechten Zahlung vermeiden Sie eine administrative Geldbuße in Höhe von bis zu 500 €.
Häufige Reisende:
Der Zugbegleiter übergibt Ihnen eine Karte, mit der Sie aufgefordert werden, Ihren Fahrschein zum Pauschalpreis von € 90 nach Ihrer Reise zu bezahlen. Sie haben dann 14 Kalendertage (einschließlich des Datums des Vorfalls) Zeit, um sich mit Ihrem am Tag der Reise gültigen Abonnement an einem Schalter Ihrer Wahl zu melden, um den Antrag auf Regularisierung zu stornieren. Sie können auch den Kundendienst über das Online-Kontaktformular kontaktieren. Bitte geben Sie dabei die Nummer Ihrer Regularisierung sowie die Nummer des Abonnements / der MoBIB-Karte und die Strecke an.
Sie können auch den Kundendienst über das Online-Kontaktformular oder per Post kontaktieren. Bitte geben Sie dabei die Nummer Ihrer Regularisierung sowie die Nummer des Abonnements / der MoBIB-Karte und die Strecke an.
Sie können sich stets an den Kundendienst wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie aus legitimen Gründen keinen gültigen Fahrschein vorlegen oder kein Ticket zum Bordpreis erwerben konnten. Sie können Ihren Bußgeldbescheid auch direkt mit unserem Chatbot Mobi über den Messenger anfechten (sagen Sie z. B. "I want to contest my fine").
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, Ihr Ticket im Voraus über einen unserer Vertriebskanäle zu erwerben.