Ehemalige Kriegsteilnehmer haben das Recht, kostenlos mit der Bahn zu reisen. 

  • Ihre Ermäßigungskarte befindet sich auf Ihrer MoBIB-Karte 
  • Für Reisen in der 1. und 2. Klasse
  • Dauerhaft gültig in ganz Belgien (außer Grenzbahnhöfe)

Praktische Hinweise

Kriegsinvaliden mit dem Status Nationale Anerkennung und ihre Witwer und Witwen: Veteranen, Kriegsgefangene und Kriegsinvaliden der Jahre '14-'18, '40-'45, Korea, Ex-Kongo.
Beantragen Sie bei einer der folgenden Stellen eine Bescheinigung:
  • Verteidigungsministerium
  • Pensionsdienst für den öffentlichen Dienst
Gehen Sie zum Bahnhof. Der Schalterbeamte wird Ihre Karte für Kriegsinvaliden auf Ihre MoBIB-Karte laden.
Wenn Sie nicht selbst zum Schalter gehen können, können Sie jemanden bevollmächtigen, für Sie zu gehen. Die Person muss Ihren Personalausweis mitbringen.
Sie haben bereits eine MoBIB-Karte?

Wenn Sie bereits eine MoBIB-Karte (von SNCB, STIB, TEC oder De Lijn) haben, kann der Schalterbeamter kostenlos Ihre Ermäßigungskarte für Kriegsinvaliden damit verknüpfen.

Gehen Sie zum Schalter in einem Bahnhof und bringen Sie Folgendes mit:
  • Ihre Bescheinigung
  • Ihren Personalausweis

Sie haben noch keine MoBIB-Karte?

Gehen Sie zum Schalter in einem Bahnhof und bringen Sie Folgendes mit:

  • Ihre Bescheinigung
  • Ihren Personalausweis
  • 6 € (für die Ausstellung Ihrer MoBIB-Karte)
Keine Sorge! Ihr Schalterbeamter kann ein Duplikat Ihrer Karte ausstellen.
Um ein Duplikat ausgestellt zu bekommen, müssen Sie:
  • Den Personalausweis des Antragstellers vorlegen
  • Eine Ausstellungsgebühr von 6 € bezahlen
  • Ein Passfoto mitbringen oder das Foto von Ihrem Personalausweis herunterladen
Benötigen Sie einen Parkplatz in der Nähe Ihres Bahnhofs? Mit Ihrem Zugticket profitieren Sie von günstigen Parkgebühren. Informationen und Bedingungen von SNCB Parkplätze.
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