Bei einer Fahrscheinkontrolle überprüft der Zugbegleiter die Fahrscheine (Papierform oder elektronisch) aller Reisender. Zeigen Sie ihm Ihr Ticket oder Ihren elektronischen Personalausweis bitte unaufgefordert. Wenn Sie oder einer Ihrer Mitreisenden ein vergünstigtes Ticket hat, legen Sie auch bitte die Bescheinigung für diesen Rabatt vor.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Ticket vor dem Einsteigen zu kaufen, denn im Zug kostet Ihr Ticket 9 € mehr (nur noch elektronische Zahlung ab 01.05.2023). Sie haben verschiedene Optionen, um ein Ticket zu kaufen (Website, SNCB-App, Automaten, am Schalter). Vermeiden Sie Geldstrafen und reisen Sie mit einem gültigen Fahrschein. Wenn Sie ohne gültigen Fahrschein einsteigen oder Sie ein gültiges Ticket haben, dieses jedoch nicht belegen können, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie kaufen ein Ticket zum Bordpreis (Preis des Tickets + 9 €, nur noch elektronische Zahlung ab 01.05.2023) und setzen Ihre Reise fort.
  • Wenn sie kaufen kein Ticket zum Bordpreis, aus irgendeinem Grund, der Zugbegleiter ist verpflichtet, einen Verstoß festzustellen (C170, Kosten 90 €) und Sie setzen Ihre Reise fort.

Sie können das Ticket, das Sie zum Bordpreis kaufen mussten, erstattet bekommen und der Verstoß (C170) wird fallengelassen: 

  • Wenn Sie kein Ticket vor Reiseantritt gekauft haben, wenden Sie sich über dasFormular an das Contact Center, wenn Sie der Auffassung sind, dass es legitime Gründe gab, warum Sie kein Ticket zum Bordpreis gekauft haben, um eine Geldbuße von 90 € zu vermeiden. Sie müssen in diesem Fall nur das Ticket zum Bordpreis und die Bearbeitungsgebühr bezahlen. 
  • Wenn Sie einen gültigen Fahrschein haben, diesen jedoch bei der Kontrolle nicht vorlegen konnten, haben Sie 14 Tage Zeit (Tag des Vorfalls einschließlich), um zu einem Schalter zu gehen, um dort Ihr Ticket oder Abonnement vorzulegen, dass am besagten Tag gültig war, sowie das Ticket zum Bordpreis und den Feststellungsbericht (C170). Dann wird Ihr Ticket erstattet und die Geldbuße und der Vorfall ohne Gebühren fallengelassen.

Bitte beachtne Sie, dass der Zuschlag in Höhe von 9 € für den Bordpreis nicht gilt bei:

  • Produkten, die nicht am Automaten verfügbar sind
  • Zustieg an einer Haltestelle, wo es keinen Schalter oder Automaten gibt
  • Zustieg an einer Haltestelle, für die das Verkaufssystem des Zugbegleiters angibt, dass der Automat außer Betrieb ist
  • Allgemeiner Ausfall des Systems
  • Zuschlag Brussels Airport für Brussels Airport – Zaventem
  • Fahrkarten von Eijsden, Lezennes, Hellemmes, Pont de Bois, Annappes, Croix l'Allumette nach Belgien, Fahrkarten zwischen 2 Bahnhöfen in Frankreich oder Luxemburg, Zuschlag Fahrrad von Luxemburg und Frankreich, Zuschlag Haustier von Luxemburg, und für jedes begleitete Kind

Das Verkaufssystem des Zugbegleiters erkennt diese Fälle automatisch. Falls doch ein Zuschlag erhoben wird (Beispiel: vorübergehender Ausfall eines Automaten, der nicht vom System erkannt wird), wenden Sie sich bitte an den Kundendienst über dieses Formular.

Dieser Aufschlag wird aus Sicherheitsgründen und zur Eindämmung von Betrug erhoben. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre Fahrkarte vor dem Einsteigen zu kaufen, denn im Zug kostet Ihre Fahrkarte € 9 mehr (nur noch elektronische Zahlung ab 01.05.2023).

Da es immer mehr Verkaufskanäle gibt (WebsiteSNCB-AppAutomaten, Schalter), wird es immer einfacher, seinen Fahrschein überall und jederzeit zu kaufen. Auch beim Kauf am Automaten in den Bahnhöfen kann man sich aus der Ferne helfen lassen. Außerdem ist es, wie bei anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auch, üblich, den Fahrschein vor dem Einsteigen zu kaufen. Vermeiden Sie Geldstrafen und reisen Sie mit einem gültigen Fahrschein."

Der Kundenservice der SNCB hilft Ihnen gerne telefonisch weiter, täglich von 7:00 bis 21:30 Uhr unter 02 607 30 00.

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