Der „Bordpreis“ ist in Kraft und gilt für alle Reisenden   mit oder ohne Abonnement

Kaufen Sie Ihr Ticket am besten vor dem Einsteigen, denn im Zug kostet Ihr Ticket 9 € mehr (nur noch elektronische kontaktlose Zahlung). Diesen Zuschlag kann der Zugbegleiter nicht aufheben. Vermeiden Sie Geldstrafen und reisen Sie mit einem gültigen Fahrschein.

 

Warum gib es den Bordpreis? 

Dieser Aufschlag wird aus Sicherheitsgründen und zur Eindämmung von Betrug erhoben. Außerdem wird es mit der Zunahme der Verkaufskanäle immer einfacher, seinen Fahrschein überall und jederzeit zu kaufen. Auch beim Kauf am Automaten in Bahnhöfen kann man sich aus der Ferne helfen lassen. Schließlich ist es, wie bei vielen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auch, üblich, den Fahrschein vor dem Einsteigen zu kaufen.

Wussten Sie schon, dass Sie Ihre Tickets auch online und über die SNCB-App buchen und dem Zugbegleiter direkt auf dem Bildschirm Ihres Smartphones/Tablets/Laptops zeigen können?

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Ticket vor dem Einsteigen zu kaufen, denn im Zug kostet Ihr Ticket 9 € mehr (nur elektronische kontaktlose Zahlung). Vermeiden Sie Geldstrafen und reisen Sie mit einem gültigen Fahrschein.

Wenn Sie ohne gültiges Ticket reisen

  • Kaufen Sie ein Ticket zum Bordpreis (Ticketpreis plus 9 €) und setzen Sie Ihre Reise fort
  • Wenn Sie  aus welchem Grund auch immer –  kein Ticket zum Bordpreis (Ticketpreis plus 9 €) kaufen, stellt der Zugbegleiter eine Regularisierungsantrag (Kosten: 90 €) aus; Sie können sich stets an den Kundendienst wenden, wenn Sie aus legitimen Gründen kein Ticket hatten oder im Zug erwerben konnten
  • Wenn Ihr Abonnement abgelaufen ist:

    Sie müssen, wie alle anderen Reisenden ohne gültiges Ticket, ein Ticket zum Bordpreis kaufen (Ticketpreis plus 9 €, nur noch elektronische Zahlung)

    Wenn Sie Ihr Abonnement vergessen haben:

  • Kaufen Sie ein Ticket zum Bordpreis (Ticketpreis plus 9 €); gehen Sie innerhalb von 14 Tagen (inkl. Tag, an dem Sie Ihr Abonnement vergessen haben) zu einem Schalter mit dem im Zug erworbenen Ticket sowie Ihrem Abonnement, das zu diesem Zeitpunkt gültig war; der Gesamtbetrag des Tickets wird erstattet
  • Wenn Sie - aus welchem Grund auch immer -  kein Ticket zum Bordpreis (Ticketpreis plus 9 €) kaufen, stellt der Zugbegleiter eine Regularisierungsanfrage (Kosten: 90 €) aus; gehen Sie innerhalb von 14 Tagen (inkl. Tag, an dem Sie Ihr Abonnement vergessen haben) zu einem Schalter mit der Bescheinigung sowie Ihrem Abonnement, das zu diesem Zeitpunkt gültig war; die Regularisierungsanfrage ist nichtig und Sie bezahlen keine 90 €
  • Wenn es keinen (geöffneten) Schalter und keinen Automaten gibt (oder dieser bereits länger defekt ist), wird der Bordpreis nicht fällig. Das Verkaufssystem des Zugbegleiters erkennt diese Fälle automatisch.
    Falls dieser Zuschlag trotzdem fällig wird (ein vorübergehender Ausfall eines Automaten wird vom Verkaufssystem des Zugbegleiters nicht erfasst), wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.

    Der Zuschlag von 9 € wird in folgenden Fällen nicht fällig:

  • Produkte, die nicht am Automaten verfügbar sind
  • Zustieg an einer Haltestelle, wo es keinen Schalter oder Automaten gibt
  • Zustieg an einer Haltestelle, wo die Automaten laut dem Verkaufssystem des Zugbegleiters defekt sind
  • Ausfall des gesamten Systems
  • Zuschlag Brussels Airport für Brussels Airport – Zaventem
  • Fahrkarten von Eijsden, Lezennes, Hellemmes, Pont de Bois, Annappes, Croix l'Allumette nach Belgien, Fahrkarten zwischen 2 Bahnhöfen in Frankreich oder Luxemburg, Zuschlag Fahrrad von Luxemburg und Frankreich, Zuschlag Haustier von Luxemburg, und für jedes begleitete Kind
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